Es gibt viele gute Gründe dafür, sich beruflich selbständig zu machen: - eigenverantwortlich entscheiden zu können, - eigene Ideen umzusetzen, - Erfolg zu haben, - seine Arbeitszeit frei einzuteilen.
Es gibt aber auch viele gute Gründe dafür, zunächst einmal genau zu überlegen, ob man tatsächlich für die berufliche Selbständigkeit geeignet ist. Ein Unternehmen zu führen ist schließlich keine Kleinigkeit, selbst wenn es nur ein Ein-Personenunternehmen ist.
Orientieren Sie sich an den Eigenschaften erfolgreicher Unternehmer. Sie verfügen beispielsweise über - Selbstdisziplin, - Zielstrebigkeit, - Kommunikationsfähigkeiten, - Kreativität - Risikobewusstsein.
Sie kennen ihren Markt und wissen, wie sie mit ihren Kunden umgehen müssen. Hinzu kommen fachliches und kaufmännisches Know-how - die Grundvoraussetzungen für jedes erfolgreiche unternehmerische Handeln.
Die berufliche Selbständigkeit verändert nicht nur Ihren Alltag, sondern auch den Ihrer Familie. Sie sind auf sich selbst gestellt und müssen tagtäglich im wahrsten Sinne des Worte etwas unternehmen, um am Markt zu bleiben und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Viele Gründerinnen und Gründer erfüllen sich mit ihrer Selbständigkeit einen Traum und sind mit ihrer Entscheidung zufrieden.
Andere betrachten ihre Existenzgründung als Notlösung. Versuchen Sie also, so genau wie möglich festzustellen, warum Sie sich selbständig machen möchten und ob Sie tatsächlich das 'Zeug' zur Unternehmerin oder zum Unternehmer haben. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und sprechen Sie zum Beispiel mit Beratern der Kammern, mit befreundeten Selbständigen und mit Familienangehörigen.
Bevor Sie ein eigenes Unternehmen gründen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Gründungsunterstützung, die von staatlichen und privaten Institutionen z.T. auch unentgeltlich angeboten werden.
Beratung ist kein Nachhilfeunterricht, Beratung ist Entscheidungshilfe. Informationsdefizite sind immerhin die zweithäufigste Ursache für das frühzeitige Aus junger Unternehmen! Fragen Sie erfahrene Partner und Berater, die sich in Ihrer Branche auskennen, um Rat. Neutrale Beobachter können Ihr Konzept sachlich beurteilen und Sie aufgrund der Erfahrung bei der Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens unterstützen.
Eine erste Beratung sollte zunächst folgende Fragen klären:
Ist meine Geschäftsidee Erfolg versprechend? Reichen meine persönlichen und fachlichen Kenntnisse aus? Stimmen meine Markteinschätzungen? Sind meine finanziellen Überlegungen realistisch? Lohnt es sich für mich, das Risiko der Selbständigkeit einzugehen?
Jeder Gründer startet aus einer individuellen Ausgangsposition heraus in die Selbständigkeit. Qualifikation, familiäres Umfeld, Finanzausstattung, Alter etc.
Alle diese Faktoren bedürfen einer eingehenden Erörterung. Sie als Gründer müssen eine Entscheidung treffen können, die auf einer fundierten Faktenlage beruht; Ihr Unternehmen sollte nicht aus einer "Bauchentscheidung" heraus entstehen.
Betrachten Sie Ihre Aufwendungen für: - Recherchen, - Marktanalysen, - intensive Beratungsleistungen nicht als Kosten, sondern als eine Investition in Ihr Gründungsvorhaben und damit auch in Ihre persönliche Zukunft.
Gründerinitiativen helfen bei der Ideenfindung und der Ausarbeitung von Unternehmenskonzepten oder Businessplänen und der Unternehmensführung.
Für potenzielle Gründerinnen und Gründer gibt es eine Art "Baukastensystem" von Beratern, die sie - je nach Zeit und Bedarf - auswählen können. Beispiele: Informationsveranstaltungen und Seminare zu allen Aspekten und Fragen der, Beratung und Coaching, Initiativen-Partner für bestimmte Fragestellungen und zum Erfahrungsaustausch, Gründer-Treffs.
Jedem Gründer steht es frei, den Zeitpunkt des Beginns der Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden selbst zu bestimmen. Das kann sowohl vor als auch nach der Unternehmensanmeldung erfolgen. In vielen Fällen ist eine Kontaktaufnahme im Rahmen der Marktforschung schon in der Gründungsvorbereitung sinnvoll. Im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung unterscheidet man zwischen Vorbereitungshandlungen und direkter unternehmerischer Tätigkeit. Zu den Vorbereitungshandlungen zählen unter anderem die Suche und Anmietung geeigneter Geschäftsräume, Marktforschung sowie die Aufnahme von Lieferanten- und Kundenverbindungen. Hierfür braucht die Gründerin noch keine Gewerbeanmeldung.
Der Aufwand für die Vorbereitungshandlungen ist bereits in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Eine Anmeldung der Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder Finanzamt muss spätestens dann angemeldet werden, wenn Mitarbeiter angestellt, Waren angeschafft, ein Ladengeschäft eröffnet, unternehmerische Leistungen gegen Entgelt angeboten oder Werbemaßnahmen begonnen werden, da damit eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr stattfindet. Ein weiteres Kriterium ist, dass diese Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, Gewinn zu erzielen, und nicht nur gelegentlich ausgeübt werden. Die beschriebenen Maßstäbe gelten sowohl für Gewerbetreibende als auch für die freiberufliche Selbständigkeit und sind insbesondere zu beachten, wenn sie für die Gründung Fördermittel in Anspruch nehmen möchten. Der Abschluss von Verträgen oder die Abarbeitung von Kundenaufträgen vor der Anmeldung Ihres Unternehmens ist nicht gestattet.
Wenn der Gründer nicht genau weiß, wo er anfangen soll, sollte er sich Standardwerk besorgen, das ihm hilft. Er sollte auch professionelle Beratung in Erwägung ziehen.